Fragen & Antworten

Schischule Rußbach - häufig gestellte Fragen

Skikurse - Privatstunden - Skikindergarten - Kinderkurse - Ski Alpin Erwachsene - Snowboard

Muss ich mich für eine Kursteilnahme anmelden?

Ja, bitte melden Sie sich bis einen Tag vor Kursbeginn bei uns an - entweder per e-mail oder persönlich im Skischulbüro wir beraten Sie gerne!

Anmeldungen sind auch über unseren Onlineshop möglich.

Wo befindet sich der Skischulsammelplatz?

Wir haben unseren Sammelplatz beim Hornbabylift im Tal - direkt hinter der Talstation der Hornbahn Rußbach, alle Kurse beginnen und enden dort.

Ist die Liftkarte im Kurstarif inkludiert?

Nein, die Liftkarte erhalten Sie bei den Liftkassen. Für den Zugang zu den Liften braucht jeder eine eigene Karte. 

Kleinkinder (unter 6 Jahre) bekommen in der Skiregion Dachstein West eine Gratiskarte. Bitte holen Sie diesen "Miniskipass" vor Kursbeginn an der Liftkasse (Altersnachweis erforderlich). Ältere Kinder und Erwachsene fahren am günstigsten mit einer Mehrtageskarte oder mit einer Familienkarte. Kleiner Tipp: Onlinekauf für die Liftkarten möglich.

Weitere Infos auf www.dachstein.at

Kann ich die Ausrüstung bei Ihnen leihen?

Unser Partner für Ihre Leihausrüstung ist der Checkpoint, der sich gleich neben unserem Skischulbüro in der Talstation der Hornbahn befindet. Öffnungszeiten des Skiverleihs: täglich von 09.00 - 16.30 Uhr.

Wie kann ich bezahlen?

Wir akzeptieren gerne Bargeld, außerdem können Sie mit Bankomatkarte (maestro) oder Kreditkarte (visa, master) bezahlen. Bitte bezahlen Sie vor Kursbeginn im Skischulbüro.

Kann ich jederzeit einen Kurs beginnen?

Fortgeschrittene können täglich in einen laufenden Kurs einsteigen. Anfängerkurse beginnen Sonntags und auch am Montag.

Privatstunden sind jederzeit möglich!

Gibt es auch am Wochenende Skikurse?

Unsere Gruppenkurse laufen jeweils von Montag bis Freitag (bzw. Mittwoch). In den Weihnachtsferien laufen die Kurse zum Teil auch über das Wochenende weiter. Privatunterricht ist immer möglich - auch am Wochenende und an Feiertagen. 

Was ist, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht vorhanden ist?

Wenn sich für einen bestimmten Kurs nicht genügend Teilnehmer anmelden, bieten wir kürzere Kurse an, oder machen Ihnen ein individuelles Angebot für Privatstunden. 

Wie viele Teilnehmer sind in einer Gruppe?

Durchschnittliche Gruppengröße: Kinderkurse 7-8 Kinder, Skikindergarten und Erwachsene: 4-5 Teilnehmer. Anfängerkinder werden am ersten Tag oft von mehreren Skilehrern betreut, bevor sie je nach Lernfortschritt in einzelne Gruppen unterteilt werden.

Ab welchem Alter können Kinder in die Skischule?

Ab 4 Jahren können Kinder am Ganztagesskikurs (3h) teilnehmen, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Skikindergartn (halbtags 2h). Noch jüngere Kinder betreuen wir gerne in unserem Mini-Privat-Programm.

Ab welchem Alter kann mein Kind am Snowboardkurs teilnehmen?

Kinder können ab 9 - 10 Jahren am Snowboardkurs teilnehmen. Privatunterricht für Snowboard ist ab ca. 6 Jahren möglich.

Wann muss ich einen Privatlehrer reservieren?

Je früher Sie reservieren, desto eher können wir Ihnen Ihre gewünschte Zeit bzw. Ihren Wunschlehrer buchen. Auf jeden Fall sollte Privatunterricht 1 - 2 Tage vorab reserviert werden.  Einzelstunden sind meist auch spontan verfügbar.

AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

Skischule Russbach
Leiter: Florian Puchinger
Obertraun 292, 4831 Obertraun

1. Allgemeines

Soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Rußbach und den Kunden ("Vetragspartnern") unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Wintersportschule. Das umfasst insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Skifahrens oder Snowboardens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Wintersport.

2. Online-Angebot und Informationsmaterial

Alle Angebote und Aktionen der Skischule Rußbach sind freibleibend und unverbindlich. Die Skischule Rußbach als "Autor" übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.  Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt. Die Skischule Rußbach behält es sich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

2.1 Verweise und Links

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

2.2 Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

3. Vertragsabschluß

Reservierungen und Buchungen können persönlich vor Ort, über Internet oder via Email durchgeführt werden. Die Angebote der Skischule Rußbach sind freibleibend. Buchungen, insbesondere über die Website,  gelten erst nach Bestätigung durch die Skischule Rußbach sowie mit vollständigen Bezahlung durch den Kunden als fest gebucht. 

Falls wir die Mindestgruppengröße pro Level nicht erreichen, bieten wir als Ersatz Privatstunden. 

Verkleinert sich die Gruppe auf weniger als 5 Teilnehmer (Ski- und Snowboardgruppenkurse) bzw 4 Teilnehmer (Skikindergarten, Halbtags-Gruppenkurs für Erwachsene), behalten wir uns das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verringern. Lehrerwechsel aufgrund flexibler Organisation sind möglich.

Das Kursticket ist nicht übertragbar. Nicht verbrauchte Kurstage verfallen!

Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nichts Anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. 

4. Zahlungsbedingungen

Bezahlt werden kann bar, mit Kreditkarte (Visa, Master), mit Bankomatkarte (Maestro), oder Banküberweisung. Die Bezahlung von reservierten Kursen muss bis zum Vortag des Kurs-Starts (16 Uhr) erfolgen.

Der Entgeltanspruch der Skischule Russbach gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat die Skischule Russbach über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Schilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Schitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen.  Ebenfalls hat der Kursteilnehmer die Skischule Rußbach über seine körperliche Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.

Liftkarten (Skitickets) und Skiarusürstung (Verleih) sind nicht von den Kurskosten umfasst. Diese sind vom Gast auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.

Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Kursausfälle aufgrund nicht vorhandener oder nicht funktionstüchtiger Ausrüstung des Kursteilnehmers werden nicht rückerstattet.

Die Gruppeneinteilung bei Schikursen erfolgt durch die Skischule Rußbach. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Rußbach zur Vertragsauflösung berechtigt.

Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen der Skischule Rußbach zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt die Skischule Rußbach zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen der Skischule Rußbach unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Rußbach zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die durch die Skischule Russbach im Rahmen der Kurse gemachten Bild -und Videodokumente in den eigenen Medien (insbesondere auf dieser Homepage) und Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.

 

6. Unmöglichkeit der Leistung

Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, udgl.) nicht möglich ist, ist die Ski- & Snowboardschule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Ski- & Snowboardschule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt. Im Falle der diesbezüglichen (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit wird die Skischule Russbach das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen an den Kunden zurückzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die
Skischule Russbach von ihren Leistungspflichten, wenn diese davon berührt sind. Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit stellt die Ski- & Snowboardschule über das anteilige Entgelt entweder eine Gutschrift aus oder bezahlt das anteilige Entgelt binnen 14 Tagen an den Kunden zurück. Diesbezüglich steht dem Kunden ein Wahlrecht zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.

7. Reklamationen und Gewährleistung

Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Kunden dem jeweiligen Büro der Skischule Russbach unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Kunde sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die Ski- & Snowboardschule sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

8. Haftrungsrelevante Hinweise und Empfehlungen, Haftungsbeschränkungen:

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für  Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen, weil die Skischule Russbach nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten wurden durch die Ski- & Snowboardschule oder eine ihr zurechenbaren Person durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Dem Kunden der Ski- & Snowboardschule und allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

Die Ski- & Snowboardschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden und Folgeschäden, die aus einem schadensverursachenden Verhalten betreffend die Hauptpflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag resultieren und die von ihr oder ihr zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht aber für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Ski- & Snowboardschule bestehen. Die Ski- & Snowboardschule haftet in keinem Fall, wenn sich der Kunde unter Missachtung der Anweisungen der Skischule Russbach, unter Missachtung der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden AGB am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht. Sollten dem Kunden Schäden entstehen, die auf eine dem Kunden vermittelten Schneesportausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Kunde die Skischule Russbach entsprechend schad- und klaglos halten.

Die Ski- & Snowboardschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule Russbach sich selbst oder anderen Personen zufügt. Gleiches gilt für dementsprechende Schäden, die ihm von Dritten zugefügt werden. Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die Skischule Russbach in keinem Fall. Jeder Kunde ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.

Unabhängig vom Verschulden haftet die Ski- & Snowboardschule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen. Soweit der Kunde der Ski- & Snowboardschule Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Ski- & Snowboardschule sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule Russbach keinen Ersatz.

Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Ski- & Snowboardschule keine Garantie für den Ausbildungserfolg des Kunden oder Kursteilnehmers übernommen.

 

9. Rücktritt und Stornobedingungen

Gruppenkurse und Privatstunden finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich. Bei Kartenzahlung wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Rußbach berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif bis zum Ausmaß eines vollen Tages zu verlangen.

Bei bereits angetretenen Gruppenkursen und Privatstunden ist eine Rückerstattung erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, unter Vorlage der Kurskarte und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Zurückgezahlt wird in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen bezahlter und tatsächlich erbrachter Leistung.

Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Witterungsbedingte Ausfälle und Ausfälle aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände ("höhere Gewalt", Gebrechen bei Seilbahn, Unfall) werden nicht ersetzt.

Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Ski- & Snowboardschule keinen Ersatz.

10. Sicherheit, Helmpflicht für Kinder, FIS-Pistenregeln

Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBl Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

 

10. Erfüllungsort

5442 Rußbach, Schattau 25, Austria 

11. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Rußbach sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

12. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

13. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Datenschutz

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung